Organspende – Unklarer Patientenwille



Teilen: 

20.02.2019 10:40

Organspende – Unklarer Patientenwille

Mancher potenzielle Organspender hat nicht nur einen Organspende-Ausweis, sondern auch eine Patientenverfügung. Beide Dokumente widersprechen sich mitunter – eine schwierige Situation für behandelnde Ärzte.

Die Umsetzung einer Patientenverfügung und eine Organspende schließen sich mitunter aus. Das ist vielen Menschen jedoch nicht bewusst, wie eine Studie zeigt, die aktuell in der Fachzeitschrift Das Gesundheitswesen veröffentlicht ist. Professor Georg Marckmann, Vorstands des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, Dr. Elias Wagner und Professor Ralf Jox (inzwischen Universität Lausanne) haben 236 Seniorinnen und Senioren nach ihrer Bereitschaft zur Organspende befragt und danach, ob sie eine Patientenverfügung haben.

Vor einer Organspende muss der Hirntod des potenziellen Spenders festgestellt werden, was nur im Kontext einer intensivmedizinischen Behandlung erfolgen kann. Etwa jeder Fünfte der Befragten hatte seine Bereitschaft dazu in einem Organspende-Ausweis dokumentiert. Einige der potenziellen Spender haben zugleich mit einer Patientenverfügung festgehalten, dass sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen und lieber außerhalb einer Intensivstation sterben möchten. „Diese Konstellation birgt einen potenziellen Konflikt und bedeutet für die behandelnden Ärzte eine schwierige ethische Herausforderung“, sagt Ralf Jox. Dieser Umstand ist vielen potenziellen Spendern jedoch nicht bewusst. Zugleich zeigte die Studie, dass vielen der Befragten das Konzept des Hirntods nicht verständlich ist.

Literature advertisement

Plötzlich gesund

Fortschreitende Naturerkenntnis, ganz allgemein gesprochen, ‘Wissenschaft’, ist der stärkste Feind des medizinischen Wunders. Was unseren Vorfahren als Wunder erschien, was einfache Naturvölker heute noch in heftige Erregung versetzt, das berührt den zivilisierten Menschen längst nicht mehr.
Doch es gibt einen Gegensatz, der jedem Denkenden sofort auffällt: der unerhörte, durchaus nicht abgeschlossene Aufstieg der wissenschaftlichen Heilkunde und die ebenso unerhörte Zunahme der Laienbehandlung und der Kurpfuscherei. Man schätzt die Zahl der Menschen, die der Schulmedizin kein Vertrauen schenken, auf immerhin 50 Prozent.
Wie kann es sein, daß Laienbehandler und Kurpfuscher immer wieder spektakuläre Erfolge aufweisen, von denen die Sensationspresse berichtet?
Der Autor geht dieser Frage nach und kommt zu interessanten Erkenntnissen, aus denen er Vorschläge für eine bessere Krankenbehandlung durch seine ärztlichen Standesgenossen ableitet.

Hier geht es weiter …

„Unsere Studie zeigt, dass ein erheblicher Aufklärungsbedarf bei Patientenverfügung und Organspende besteht“, sagt Georg Marckmann. „Um den Willen des einzelnen Patienten zu ermitteln, am besten auch eine ausdrückliche Priorisierung, ist ein persönliches qualifiziertes Beratungsgespräch notwendig.“


Wissenschaftliche Ansprechpartner:

Prof. Dr. med. Georg Marckmann
Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin
Medizinische Fakultät der LMU
Tel.: +49 (0) 89/2180-72775
E-Mail: marckmann@lmu.de


Originalpublikation:

Elias Wagner, Georg Marckmann, Ralf J. Jox: Koinzidenz von Patientenverfügung und Zustimmung zur Organspende: was wünschen die Betroffenen? Eine Befragung deutscher Senioren. In: Das Gesundheitswesen 2019
https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/abstract/10.1055/a-0837-0882


Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Medizin, Philosophie / Ethik
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch


Quelle: IDW