Die Lüneburger Sate (Sate, niederdeutsch für Vertrag) war ein Herrschaftsvertrag zwischen den Landesherren und den Landesständen des Fürstentums Lüneburg. Durch ihn wurde eine Rechtsgemeinschaft begründet, deren Aufgabe die Sicherung der Rechte ihrer Mitglieder war. Zu diesem Zweck wurde eine Gerichtsinstanz, das so genannte Satekollegium, eingerichtet. Die Mitgliedschaft der Landesherren in dieser Rechtsgemeinschaft erfolgte als Gegenleistung für die Gewährung eines Kredites in Höhe von 50.000 Mark löt in Pfandbriefen und war an die Dauer des Kredites gebunden, sodass die Lüneburger Sate einen Pfandvertrag darstellt. Neben dem eigentlichen Satebrief umfasste das Vertragswerk drei weitere Briefe, in denen auf die Rechte der einzelnen Stände detailliert eingegangen wird. In Kraft getreten ist die Lüneburger Sate im Jahr 1392, de facto geendet hat sie nach dem Satekrieg im Jahr 1396, formell aufgelöst wurde sie am 26. September 1519. – Zum Artikel …