Die Frauenstimmrechtsbewegung in Deutschland entwickelte sich ab den 1890er Jahren, als zum einen das allgemeine Wahlrecht für Männer auf die politische Agenda kam und zum anderen die Frauenbewegung durch die Beschlussfassung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Erfahrung machte, dass die Anliegen der Frauen nicht gehört wurden. Der Begriff der Stimmrechtsbewegung wird allgemein auf einen Teil der bürgerlichen Frauenbewegung bezogen. Doch auch die sozialistische Frauenbewegung setzte sich für das Frauenwahlrecht ein, wobei beide Seiten auf die gegenseitige Abgrenzung Wert legten. Mit der Gründung des Deutschen Vereins für Frauenstimmrecht 1902 in Hamburg begann die Organisationsphase der Bewegung. Nach der Liberalisierung der Vereinsgesetze 1908 nahm die Zahl der Stimmrechtsvereine und der darin engagierten Frauen stark zu. Welches Frauenwahlrecht gefordert wurde, wurde kontrovers diskutiert, was schließlich zu einer Zersplitterung der regionalen und lokalen Stimmrechtsvereine in mehrere Dachverbände führte. – Zum Artikel …