Die Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung ist im deutschen Recht ein Kriterium für mögliche Ansprüche wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung in den Massenmedien. Indem diese über Sachverhalte berichten, berühren sie häufig die Rechte derjenigen, die Gegenstand der Berichterstattung sind oder mit diesem in Zusammenhang stehen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei das Persönlichkeitsrecht, das in der deutschen Rechtsordnung durch Art. 2 Absatz 1 und Art. 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) verfassungsrechtlich geschützt ist. Die Beeinträchtigung dieses Rechts bedarf daher der Rechtfertigung. Im Rahmen der Berichterstattung kann sich eine Rechtfertigung insbesondere aus der öffentlichen Funktion der Medien ergeben: Die Medien haben die Aufgabe, die Allgemeinheit mit Informationen zu versorgen, damit sich die Bürger eigene Meinungen bilden können. Diese Funktion besitzt durch Art. 5 Absatz 1 GG, der die Meinungs- und Pressefreiheit garantiert, ebenfalls verfassungsrechtlichen Schutz. – Zum Artikel …