Das KPD-Verbot war das zweite Parteienverbot in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die KPD hatte sich nach zwölfjährigem Verbot während der Zeit des Nationalsozialismus 1945 neu gegründet und als erste Partei von allen vier Besatzungsmächten in Deutschland die geforderte Lizenz erhalten. In den Westzonen war sie mit Hugo Paul und Max Reimann im Parlamentarischen Rat vertreten und zog mit 5,7 % (1.361.706 Wähler) 1949 in den ersten deutschen Bundestag ein. Die Partei pflegte enge Kontakte zur DDR und damit zur SED, die aus der Zwangsvereinigung von SPD und KPD im Osten hervorgegangen war. Dies galt als Hochverrat. Die außerparlamentarische Agitation der Partei verschärfte sich bis hin zu einem Aufruf zum „revolutionären Sturz des Regimes Adenauer“. Der Erste Senat verbot schließlich am 17. August 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands. Es führte zu der Zwangsauflösung der KPD, dem Entzug ihrer politischen Mandate, dem Verbot der Gründung von Ersatzorganisationen und Gerichtsverfahren gegen tausende Mitglieder. – Zum Artikel …