Sonstige Produkte zur Wundbehandlung: Vorläufiger Rapid Report veröffentlicht



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08.01.2025 16:11

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Plötzlich gesund

Fortschreitende Naturerkenntnis, ganz allgemein gesprochen, ‘Wissenschaft’, ist der stärkste Feind des medizinischen Wunders. Was unseren Vorfahren als Wunder erschien, was einfache Naturvölker heute noch in heftige Erregung versetzt, das berührt den zivilisierten Menschen längst nicht mehr.
Doch es gibt einen Gegensatz, der jedem Denkenden sofort auffällt: der unerhörte, durchaus nicht abgeschlossene Aufstieg der wissenschaftlichen Heilkunde und die ebenso unerhörte Zunahme der Laienbehandlung und der Kurpfuscherei. Man schätzt die Zahl der Menschen, die der Schulmedizin kein Vertrauen schenken, auf immerhin 50 Prozent.
Wie kann es sein, daß Laienbehandler und Kurpfuscher immer wieder spektakuläre Erfolge aufweisen, von denen die Sensationspresse berichtet?
Der Autor geht dieser Frage nach und kommt zu interessanten Erkenntnissen, aus denen er Vorschläge für eine bessere Krankenbehandlung durch seine ärztlichen Standesgenossen ableitet.

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Sonstige Produkte zur Wundbehandlung: Vorläufiger Rapid Report veröffentlicht

Interessierte können bis zum 28.01.25 Stellung nehmen.

Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erstellt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) derzeit eine wissenschaftliche Ausarbeitung zu klinischen Studien im Therapiegebiet Wundbehandlung mit einer Fokussierung auf eine Bewertung der Endpunkte.

Die Beauftragung durch den G-BA erfolgte vor dem Hintergrund einer Gesetzesänderungen aus dem Jahr 2023, gemäß derer der G-BA die Hersteller von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung (sPzW), insbesondere zu konkreten Inhalten der vorzulegenden Unterlagen und Studien einschließlich der patientenrelevanten Endpunkte, berät.

Sonstige Produkte zur Wundbehandlung sind eine von drei 2019 gesetzlich festgelegten Gruppen von Produkten, die zur Wundbehandlung eingesetzt werden. Hierbei unterscheiden sich sPzW gegenüber Verbandmitteln dadurch, dass sie über eine pharmako­logische, immunologische oder metabolische Wirkungsweise im menschlichen Körper der Wundheilung dienen (vgl. § 31 Absatz 1a SGB V). SPzW können nach Prüfung des medizinischen Nutzens durch den G-BA und Aufnahme in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie verordnungsfähig werden.

Der jetzt vorliegende vorläufige Rapid Report gibt Empfehlungen zur Planung und Durchführung von versorgungsrelevanten Studien im Therapiegebiet chronische Wunden und damit auch zur Bewertung bereits laufender oder abgeschlossener Studien.

Den vorläufigen Rapid Report veröffentlicht das IQWiG mit dem Ziel, Argumente aus der Fachöffentlichkeit und von anderen Interessierten miteinzubeziehen. Stellungnahmen sind möglich bis zum 28.01.2025. Sofern diese Fragen offenlassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung voraussichtlich am 21.2.2025 eingeladen. Im Anschluss wird der finale Rapid Report zum Projekt erstellt.


Originalpublikation:

https://www.iqwig.de/projekte/a24-61.html


Weitere Informationen:

https://www.iqwig.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detailseite_13…


Bilder


Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wissenschaftler
Medizin
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch


 

Quelle: IDW