Arthrofibrose im Knie: Können operative Verfahren Bewegungseinschränkungen und Schmerzen reduzieren?

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Arthrofibrose im Knie: Können operative Verfahren Bewegungseinschränkungen und Schmerzen reduzieren?



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03.12.2024 15:35

Arthrofibrose im Knie: Können operative Verfahren Bewegungseinschränkungen und Schmerzen reduzieren?

Arthrofibrose (überschießende Narbenbildung) im Knie: Können operative Verfahren Bewegungseinschränkungen und Schmerzen reduzieren?
Stellungnahmen zum vorläufigen ThemenCheck-Bericht bitte bis zum 06.01.2025.

Als Knie-Arthrofibrose wird eine überschießende Vermehrung von Bindegewebe am Kniegelenk bezeichnet. Sie entsteht meist nach Gewebsverletzungen und hat schmerzhafte Bewegungseinschränkungen oder die Einsteifung des Kniegelenks zur Folge. Alltägliche Aktivitäten wie Laufen und Treppensteigen sind dadurch stark beeinträchtigt. Bei der Behandlung werden neben nicht-chirurgischen auch verschiedene operative Interventionen eingesetzt.
Im Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) untersucht derzeit ein interdisziplinäres Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unter der Federführung der Medizinischen Hochschule Hannover, ob operative Verfahren Schmerzen und Bewegungseinschränkungen bei Patientinnen und Patienten mit einer Arthrofibrose im Knie reduzieren können. Das vorläufige Ergebnis: Es wurde nur eine relevante Studie identifiziert, die eine Narkose-Mobilisierung des Knies mit einer niedrigdosierten zunehmenden Dehnung mithilfe eines computergesteuerten Geräts untersucht. Für keinen der untersuchten Endpunkte konnte ein Anhaltspunkt für einen Nutzen einer der Behandlungsoptionen abgeleitet werden. Insgesamt fehlen aussagekräftige Studien zu der Frage, ob operative Verfahren den Betroffenen Vorteile gegenüber nicht operativen Maßnahmen bieten.
Die nun vorliegenden vorläufigen Bewertungsergebnisse veröffentlicht das IQWiG mit dem Ziel, wichtige Argumente oder Hinweise aus der Fachöffentlichkeit und von allen Interessierten miteinzubeziehen.

Das IQWiG bittet um Stellungnahmen

Zu dem vorläufigen Bericht bittet das IQWiG bis zum 06.01.2025 um Stellungnahmen. Es handelt sich dabei um eine Gesundheitstechnologie-Bewertung (engl. Health Technology Assessment = HTA) im Rahmen des IQWiG-Verfahrens ThemenCheck Medizin. Die Fragestellungen der ThemenCheck-Berichte gehen stets auf Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern zurück.
Interessierte Personen, Institutionen und (Fach-)Gesellschaften können Stellungnahmen abgeben. Gegebenenfalls führt das IQWiG eine wissenschaftliche Erörterung zur Klärung von weitergehenden Fragen aus den schriftlichen Stellungnahmen durch. Die Ergebnisse aus der Anhörung können zu Änderungen und/oder Ergänzungen des vorläufigen Berichts führen.
Die ThemenCheck-Berichte werden nicht vom IQWiG selbst verfasst, sondern von externen Sachverständigen. Deren Bewertung wird gemeinsam mit einer allgemein verständlichen Kurzfassung (ThemenCheck kompakt) und einem IQWiG-Herausgeberkommentar veröffentlicht.


Originalpublikation:

https://www.iqwig.de/sich-einbringen/themencheck-medizin/berichte/t23-02.html


Weitere Informationen:

https://www.iqwig.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detailseite_13…


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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wissenschaftler
Medizin
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch


 

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Quelle: IDW