13.10.2021 13:33
Erläuterungen zur Erfassung von COVID-19-Impfquoten
Für die Ermittlung der COVID-19-Impfquoten ist das RKI auf das Digitale Impfquotenmonitoring angewiesen (DIM), ein Meldesystem, dessen Anwendung und Zuverlässigkeit ausschließlich in der Hand der impfenden Stellen (Impfzentren, Impfteams, Krankenhäuser, Arztpraxen, Betriebsärzte) liegt. Allein diese Stellen übermitteln täglich die Zahl der durchgeführten Impfungen an das RKI. Darauf hat das RKI stets hingewiesen.
Plötzlich gesund
Fortschreitende Naturerkenntnis, ganz allgemein gesprochen, ‘Wissenschaft’, ist der stärkste Feind des medizinischen Wunders. Was unseren Vorfahren als Wunder erschien, was einfache Naturvölker heute noch in heftige Erregung versetzt, das berührt den zivilisierten Menschen längst nicht mehr.
Doch es gibt einen Gegensatz, der jedem Denkenden sofort auffällt: der unerhörte, durchaus nicht abgeschlossene Aufstieg der wissenschaftlichen Heilkunde und die ebenso unerhörte Zunahme der Laienbehandlung und der Kurpfuscherei. Man schätzt die Zahl der Menschen, die der Schulmedizin kein Vertrauen schenken, auf immerhin 50 Prozent.
Wie kann es sein, daß Laienbehandler und Kurpfuscher immer wieder spektakuläre Erfolge aufweisen, von denen die Sensationspresse berichtet?
Der Autor geht dieser Frage nach und kommt zu interessanten Erkenntnissen, aus denen er Vorschläge für eine bessere Krankenbehandlung durch seine ärztlichen Standesgenossen ableitet.
Das RKI hat auch bereits im August 2021 auf die Gefahr von Untererfassungen hingewiesen (siehe 6. COVIMO-Report vom 10.08.2021, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/COVIMO…, wie auch von Medien damals berichtet). „Die Meldung der impfenden Stellen ist in § 4 der Coronavirus-Impfverordnung gesetzlich vorgeschrieben, sie muss vollständig und zeitnah erfolgen, um den Impffortschritt in Deutschland so genau und aktuell wie möglich abbilden zu können“, hebt Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Lothar H. Wieler, der Präsident des Robert Koch-Instituts, hervor. Eine zu niedrige Erfassung stellt daher keinen Fehler und kein Versäumnis des RKI dar, sondern geht auf unterbliebene Meldungen einiger impfender Stellen zurück. „Das RKI kann nur die Impfdaten veröffentlichen, die ihm entsprechend übermittelt worden sind.“ Die berichteten COVID-19-Impfquoten in DIM sind daher als Mindestimpfquoten zu verstehen.
Um das Impfgeschehen so umfassend wie möglich abzubilden, führt das RKI deshalb im Rahmen des Projekts COVIMO zusätzlich regelmäßige Befragungen durch. Neben den Impfquoten werden dabei noch viele andere Faktoren abgefragt, insbesondere die Impfbereitschaft sowie der Informations- und Wissensstand zu den Impfungen. COVIMO und ähnliche Studien sind eine wichtige Ergänzung zum DIM. Die Befragung ist zwar repräsentativ, hat aber trotzdem nur einen begrenzten Aussagewert: So nehmen an den Befragungen beispielsweise eher Menschen teil, die dem Impfen positiv gegenüber eingestellt sind. Bei COVIMO muss daher von einer gewissen Überschätzung der Impfquote ausgegangen werden.
Auf die unterschiedlichen Ergebnisse der Impfquoten bei DIM und COVIMO und mögliche Erklärungsansätze hat das RKI bereits im 6. COVIMO-Report am 10.8.2021 hingewiesen, als erstmals eine Diskrepanz sichtbar wurde. Auch in der anschließenden 7. COVIMO-Erhebungswelle wurden von den Befragten deutlich höhere Impfraten angegeben. Dies hat das RKI zum Anlass genommen, die Untererfassung in DIM erneut zu schätzen: Unter der Annahme, dass alle an Betriebs- und niedergelassenen Ärzte gelieferten Impfstoffdosen auch verimpft worden sind, wurde die Untererfassung im DIM mit Stand 5.10.2021 auf bis zu 5 Prozentpunkte geschätzt (siehe 7. COVIMO-Report vom 6.10.2021, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/COVIMO…). In der Altersgruppe der Erwachsenen (ab 18 Jahre) könnten zu diesem Zeitpunkt also bereits bis zu 84 % zumindest einmal und bis zu 80 % vollständig geimpft sein.
Als Zielimpfquote wird eine Impfquote von mindestens 85 % bei allen 12- bis 59-Jährigen und von mindestens 90 % bei den Über-60-Jährigen angestrebt. Selbst unter Berücksichtigung der oben genannten Schätzungen sind diese Impfquoten weiterhin noch nicht erreicht. Das RKI empfiehlt in seiner ControlCOVID-Strategie grundsätzlich, dass die Basismaßnahmen bis zum nächsten Frühjahr – auch von Geimpften und Genesenen – eingehalten werden sollten (siehe www.rki.de/control-covid).
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