
Leitfaden zur Unterstützung bei Problemen mit Seen: Erste Orientierungshilfe durch das IGB Manual
In den Sommermonaten treten vermehrt Störungen in Seen auf, die sich durch trübes Wasser, unangenehme Gerüche, intensive Algenblüten, Fischsterben oder sinkende Wasserstände äußern. Vor allem Kommunen, Verbände und Bürger*innen sehen sich dann mit zahlreichen Fragen konfrontiert: Was ist die Ursache? Liegt ein ernsthaftes Problem vor, das Handlungsbedarf erfordert? Welche Maßnahmen sind geeignet? Wer trägt die Verantwortung und wie können finanzielle Mittel bereitgestellt werden? Um den Einstieg in solche komplexen Situationen zu erleichtern, hat das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) einen frei zugänglichen Leitfaden veröffentlicht, der eine schnelle erste Orientierung ermöglicht.
Inhalt und Ziel des Leitfadens
Der Leitfaden bietet eine kompakte Zusammenfassung der fachlichen Grundlagen und beschreibt wesentliche erste Schritte im Umgang mit Seestörungen. Ziel ist es, nach der Beobachtung einer Veränderung oder eines Problems einen gut strukturierten und koordinierten Prozess anzustoßen, der zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung des Gewässers beiträgt, erklärt Prof. Michael Hupfer, Co-Autor und Spezialist für Seenrestaurierung.
Definition und Vielfalt stehender Gewässer
Eine Herausforderung bei der Bewertung von Seen besteht in der Vielfalt der stehenden Gewässer. In der Binnengewässerforschung existiert keine einheitliche Definition für Seen. Üblicherweise werden Seen als dauerhaft vorhandene, stehende Binnengewässer mit einer Fläche von mehr als einem Hektar und einer Wasserverweilzeit von mindestens drei Tagen verstanden.
Dr. Sabine Hilt, Co-Autorin und Expertin für Wasserpflanzen, weist darauf hin, dass nicht alle stehenden Gewässer als Seen klassifiziert werden können. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden auch kleinere Gewässer wie Teiche oder Speicherbecken als Seen bezeichnet. Diese weisen jedoch oft andere ökologische Bedingungen auf, weshalb Managementmethoden für größere Seen nicht ohne Weiteres übertragbar sind. Dennoch ist eine strukturierte Vorgehensweise auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse in allen Fällen essenziell.
Fundierte Analysen statt Schnellschüsse
Seen unterscheiden sich in zahlreichen Merkmalen, weshalb keine zwei Gewässer exakt gleich sind. Obwohl bestimmte Seetypen Ähnlichkeiten aufweisen, sind individuelle Bewertungen notwendig. Insbesondere im Sommer erreichen das IGB vermehrt Anfragen zu scheinbaren Verschlechterungen. Häufige Ursachen wie Nährstoff- oder Schadstoffeinträge treten immer wieder auf, doch eine verlässliche Einschätzung anhand von Fotos oder Beschreibungen aus der Ferne ist nicht möglich, betont Michael Hupfer.
Die Feststellung eines tatsächlichen Handlungsbedarfs erfordert eine sorgfältige Analyse des Gewässerzustands und der Ursachen, die auf vorhandenen Daten oder ergänzenden Untersuchungen basieren sollte. Zudem können Ursache und Wirkung zeitlich sowie räumlich auseinanderliegen.
Vor allem wird vor Anbietern gewarnt, die einfache Lösungen ohne wissenschaftliche Nachweise versprechen. Solche Angebote sind teilweise mit esoterischen Heilsversprechen vergleichbar. Vor der Anwendung ungewöhnlicher Methoden empfiehlt sich stets eine unabhängige fachliche Beratung, mahnt Hupfer.
Zuständigkeiten bei Seen
Die Verantwortung für öffentliche Gewässer liegt bei einer oder mehreren Behörden, deren Zuständigkeiten je nach Bundesland oder Kommune variieren können. Wasser- und Naturschutzbehörden sind häufig getrennt organisiert. Kleinere Gewässer fallen meist in die Zuständigkeit der Gemeinden, größere oft in die des Bundeslandes. Im ersten Schritt sollte stets die zuständige Behörde kontaktiert werden, idealerweise die entsprechenden Fachabteilungen mit konkreten Ansprechpartner*innen.
Interessenkonflikte und Kommunikation
Die Praxis zeigt, dass neben Eigentums- und Zuständigkeitsfragen häufig komplexe Interessenslagen bestehen. Umweltverbände, Angel- und Wassersportvereine sowie gewerbliche Nutzer wie Berufsfischerei, Bootsverkehr, touristische Einrichtungen oder öffentliche Badebetriebe können unterschiedliche und teils konkurrierende Ansprüche an das Gewässer haben.
Ein kontinuierlicher Austausch zwischen Behörden und Interessengruppen ist nicht immer gewährleistet. Um Handlungsbedarf effektiv zu bearbeiten, sind persönliche Treffen, wie Runder Tische oder Arbeitsgruppen, empfehlenswert. Diese ermöglichen den Dialog zwischen Verantwortlichen, Betroffenen und Interessierten und fördern ein gemeinsames Verständnis der Problematik, erläutert Sabine Hilt.
Kontakt zu den wissenschaftlichen Ansprechpartnern
- Dr. Sabine Hilt: https://www.igb-berlin.de/profile/sabine-hilt
- Dr. Michael Hupfer: https://www.igb-berlin.de/profile/michael-hupfer
Quellenangaben
IGB (2026): Hilfe für Seen im schlechten Zustand – ein Leitfaden. IGB Manual, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei, Berlin. DOI: https://doi.org/10.4126/FRL01-006528719
Weiterführende Informationen
- https://www.igb-berlin.de/news/neuer-leitfaden-was-tun-wenn-es-dem-see-schlecht-geht
- Download des IGB Manuals als PDF
Bildbeispiel
Quelle: Luc De Meester, IGB




