Qualitätsanforderungen an Windenergieflächen im Planungsrecht
Mit dem Wind-an-Land-Gesetz wurde in Deutschland ein grundlegender Wandel in der Windenergieplanung vollzogen. Anstelle einer ausschließenden Planung steht nun eine Positivplanung mit verbindlichen Flächenzielen im Fokus. Ziel ist es, bis 2032 bundesweit zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie auszuweisen. Dabei stellt sich jedoch nicht nur die Frage nach der quantitativen Zielerreichung, sondern auch nach den qualitativen Anforderungen an die ausgewiesenen Flächen. Eine aktuelle Studie der Stiftung Umweltenergierecht widmet sich dieser Thematik eingehend.
Neuausrichtung der Windenergieplanung
Das Wind-an-Land-Gesetz und das darin enthaltene Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) definieren verbindliche Flächenziele für den Ausbau der Windenergie. Die Studie untersucht, ob es ausreicht, diese Flächenziele rechnerisch zu erfüllen, oder ob darüber hinaus qualitative Kriterien für die Auswahl der Flächen berücksichtigt werden müssen.
Ergebnisse der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht
Die Studie Nr. 48 von Steffen Benz und Dr. Stephan Wagner analysiert erstmals systematisch, in welchem Umfang das bestehende Planungsrecht die Regionalplaner verpflichtet, die Qualität der Windenergiegebiete sicherzustellen. Demnach müssen Raumordnungs- und Bauleitplanung nicht nur ausreichend Flächen bereitstellen, sondern diese so auswählen, dass sie einen effektiven Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten können.
Dr. Stephan Wagner betont: „Flächen allein sind nicht ausreichend, da das EEG strommengenbezogene Ziele vorgibt. Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen, langfristig soll die gesamte Stromversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt werden.“ Maßgeblich für die Qualität einer Fläche ist daher der nutzbare Windstrom: Je höher die erzeugbare und einspeisbare Windstrommenge, desto besser die Qualität der Fläche.
Planungsrechtliche Anforderungen: Abwägungs- und Erforderlichkeitsgebot
Für die Bewertung der Flächenqualität sind verschiedene positive Faktoren relevant, darunter:
- Durchschnittliches Windaufkommen
- Netzanbindung
- Topografie und Erschließbarkeit
- Flächenzuschnitt
Diesen stehen negative Einflussfaktoren gegenüber, wie beispielsweise Restriktionen im Artenschutz, Immissionsschutz oder der Flugsicherheit. Diese müssen im Rahmen der planerischen Abwägung berücksichtigt werden.
Die Studie hebt hervor, dass das planungsrechtliche Abwägungsgebot und das Erforderlichkeitsgebot zentrale Vorgaben darstellen. Planungsträger sind verpflichtet, den Ausbau der Windenergie soweit wie möglich zu realisieren, sofern keine höher gewichteten Belange entgegenstehen. Das Abwägungsgebot verlangt, dass qualitativ bessere Standorte nicht ohne sachlichen Grund zugunsten minderwertiger Flächen ausgeschlossen werden.
Das Erforderlichkeitsgebot definiert eine verbindliche Mindestqualität: Eine Gebietsausweisung ist unwirksam, wenn sie „vollzugsunfähig“ ist, das heißt, wenn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen – etwa fehlendem Windaufkommen oder rechtlichen Hindernissen – auf absehbare Zeit keine Windenergieanlagen errichtet werden können.
Konsequenzen fehlerhafter Planungen
Die Studie weist auf die praktischen Folgen mangelhafter Planungen hin. Werden Flächenausweisungen den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht und gerichtlich aufgehoben, können sie nicht auf die Flächenziele des WindBG angerechnet werden. Dies würde dazu führen, dass der Ausbau der Windenergie vorübergehend nicht mehr effektiv durch die Raumplanung gesteuert werden kann und auch außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete erfolgen könnte.
Das WindBG sieht bereits Berichtspflichten und Evaluierungsmechanismen vor, um bei qualitativen Defiziten gesetzgeberisch nachzusteuern. Die Studie zeigt jedoch, dass auch das Planungsrecht ein wichtiges Instrument darstellt, um die Ausbauziele der Windenergie zu erreichen und somit die Energiewende zu unterstützen.
Publikation
Benz, S. / Wagner, S.: Planungsrechtliche Anforderungen an die Flächenqualität von Windenergiegebieten, Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 48, 08.07.2026.
Kontakt
Dr. Stephan Wagner
Projektleiter, Stiftung Umweltenergierecht
Telefon: +49 931 794077-0
E-Mail: wagner@stiftung-umweltenergierecht.de




