EEG 2027 Änderungen bei der Förderung kleiner Erneuerbare-Energien-Anlagen und ihre Auswirkungen

EEG 2027 Änderungen bei der Förderung kleiner Erneuerbare-Energien-Anlagen und ihre Auswirkungen

EEG 2027: Veränderungen bei der Förderung kleiner Erneuerbare-Energien-Anlagen

Der Regierungsentwurf zum EEG 2027 sieht eine grundlegende Umgestaltung der Fördermechanismen für kleine Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) vor. Insbesondere wird die bisherige Einspeisevergütung für Anlagen bis 100 Kilowatt abgeschafft. Die Stiftung Umweltenergierecht hat diese geplanten Änderungen in ihrem aktuellen Würzburger Bericht Nr. 62 eingehend untersucht.

Wegfall der Einspeisevergütung und neue Fördergrenzen

Ab dem 1. Januar 2027, dem geplanten Inkrafttreten des EEG 2027, entfällt die klassische Einspeisevergütung für alle neuen EE-Anlagen bis 100 Kilowatt. Zudem ist für die Direktvermarktung mit Marktprämie künftig eine Mindestanlagengröße von 25 Kilowatt vorgesehen. Dies betrifft vor allem Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden, kleinere Gewerbeanlagen sowie kleine Wasserkraft- und Güllekleinanlagen.

Für Anlagen unter 25 Kilowatt besteht demnach kein Anspruch mehr auf eine garantierte Vergütung des eingespeisten Stroms über 20 Jahre. Auch die Teilnahme am Marktprämienmodell entfällt für diese Größenklasse, mit Ausnahme von modernisierten Wasserkraftanlagen. Die Betreiber kleiner Anlagen sind somit auf Eigenverbrauch, unentgeltliche Abnahme oder Direktvermarktung ohne Förderung angewiesen.

Übergangsregelungen und Förderoptionen

Der Entwurf sieht befristete Übergangsregelungen vor, die eine zeitlich gestaffelte Förderung ermöglichen:

  • Anlagen unter 50 Kilowatt mit Inbetriebnahme bis Ende 2027 erhalten eine Übergangszahlung.
  • Anlagen unter 25 Kilowatt mit Inbetriebnahme bis Ende 2028 sind ebenfalls förderfähig.
  • Anlagen unter 7 Kilowatt können bis Ende 2030 eine Übergangsförderung beanspruchen.

Zusätzlich ist für Anlagen unter 25 Kilowatt ein zeitlich begrenzter Bonus für die Direktvermarktung vorgesehen. Allerdings ist unklar, inwieweit sich für kleine Strommengen praktikable Vermarktungsmodelle etablieren lassen, da hierfür bislang keine etablierten Geschäftsmodelle existieren.

Neuausrichtung der Förderpolitik

Die geplanten Änderungen markieren einen Paradigmenwechsel in der Förderung kleiner EE-Anlagen. Die bisherige garantierte Einspeisevergütung wird durch eine stärkere Ausrichtung auf Direktvermarktung und Eigenverbrauch ersetzt. Für Anlagen ab 25 Kilowatt bleibt das Marktprämienmodell erhalten.

Der Erfolg dieser Neuausrichtung hängt wesentlich davon ab, ob geeignete Geschäftsmodelle für die Vermarktung kleiner Strommengen entwickelt werden können. Für Bestandsanlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb genommen wurden, sind keine Änderungen im Förderrahmen vorgesehen.


Kontakt und weiterführende Informationen

Wissenschaftliche Ansprechpartnerin:
Dr. Yvonne Kerth
Leiterin Forschungsgebiet Recht der erneuerbaren Energien und Stromversorgung
Telefon: +49 931 794077-0
E-Mail: kerth@stiftung-umweltenergierecht.de

Originalpublikation:
Y. Kerth / A. Seußler Becerra, Die Abschaffung der Einspeisevergütung für neue EE-Anlagen nach dem Regierungsentwurf für das EEG 2027, Würzburger Berichte zum Umweltenergierecht Nr. 62, 29.09.2026.

Weitere Informationen:
https://stiftung-umweltenergierecht.de/abschaffung-der-einspeiseverguetung-im-eeg-ein-paradigmenwechsel-bei-der-foerderung/