Beschleunigung des Ausbaus von Verteilernetzen durch erweiterte Verfahrensfreiheiten – Europarechtliche Rahmenbedingungen
Der Ausbau der Kapazitäten im Stromverteilernetz stellt eine zentrale Herausforderung der kommenden Jahre dar. Insbesondere die Modernisierung bestehender Netze durch Ersatzneubauten, Anpassungen und Erweiterungen ist hierbei von großer Bedeutung. Neben technischen und planerischen Aspekten erschweren vor allem langwierige Genehmigungsverfahren den Fortschritt.
Untersuchung europarechtlicher Handlungsspielräume
Die Stiftung Umweltenergierecht hat in der aktuellen Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 51 mit dem Titel „Ertüchtigung des bestehenden 110-kV-Verteilernetzes“ analysiert, inwieweit eine größere Verfahrensfreiheit zur Beschleunigung der Netzertüchtigung möglich ist und welche rechtlichen Grenzen das Europarecht setzt. Im Fokus steht die Frage, ob und in welchem Umfang eine Reduzierung der Verfahrenspflichten zulässig ist und welche Auswirkungen dies auf die Praxis hätte.
Verfahrensfreiheit als Ansatz zur Beschleunigung
Dr. Frank Sailer, Leiter des Forschungsgebiets und Co-Autor der Studie, erläutert, dass im Gegensatz zum Übertragungsnetz für Verteilernetze bislang weniger Maßnahmen zur Genehmigungsbeschleunigung ergriffen wurden. Aktuell sind für Ertüchtigungsmaßnahmen meist ein Planfeststellungsverfahren sowie gegebenenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, welche zeit- und ressourcenintensiv sind.
Eine erhöhte Verfahrensfreiheit könnte bedeuten, auf das komplexe Planfeststellungsverfahren zu verzichten. Dadurch würde ein Verfahren entfallen, das mit umfangreichen materiell- und verfahrensrechtlichen Anforderungen verbunden ist. Dies könnte den Aufwand für Projektträger und Behörden deutlich reduzieren.
Europarechtliche Vorgaben und Grenzen
Die Studie zeigt, dass der nationale Gesetzgeber das Planfeststellungsverfahren für Ertüchtigungen im Verteilernetz grundsätzlich abschaffen könnte. Allerdings bleiben europarechtliche Prüf- und Entscheidungspflichten bestehen, wenn diese im Einzelfall Anwendung finden. So schreibt beispielsweise die UVP-Richtlinie für bestimmte Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Genehmigungsverfahren zwingend vor.
Ein vollständiger Wegfall aller Verfahrenspflichten ist daher gegenwärtig nicht möglich. Die Abschaffung der Planfeststellung würde zwar Beschleunigungspotenziale eröffnen, jedoch gingen damit auch rechtliche Vorteile verloren, wie die enteignungsrechtliche Vorwirkung und die rechtsgestaltende Wirkung des Verfahrens. Zudem würden Verantwortung und Risiken stärker auf die Projektträger übertragen.
Projektträger müssten weiterhin eigenverantwortlich sicherstellen, dass alle relevanten Vorschriften, etwa im Natur-, Arten- und Immissionsschutz, eingehalten werden. Notwendige Ausnahmen oder Genehmigungen müssten eigenständig bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Bei Verstößen könnten nachträgliche behördliche Maßnahmen sowie erhöhte Haftungs- und Klagerisiken folgen.
Aktuelle Entwicklungen auf europäischer Ebene
Im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren „Grids Package“ und „Umweltomnibus“ werden auf europäischer Ebene derzeit verschiedene Vorschläge zur Beschleunigung und Vereinfachung des Verteilernetzausbaus diskutiert. Da diese Prozesse noch nicht abgeschlossen sind, lässt sich derzeit nicht abschließend bewerten, inwieweit bestehende europarechtliche Hürden für eine vollständige Verfahrensfreiheit abgebaut werden.
Die vorgeschlagenen Regelungen sehen teilweise den Wegfall bestimmter europarechtlicher Prüf- und Entscheidungspflichten vor, die aktuell einer vollständigen Verfahrensfreiheit entgegenstehen. Allerdings bestehen weiterhin offene Fragen hinsichtlich Anwendungsbereich, Voraussetzungen und Rechtsfolgen der geplanten Erleichterungen. Die endgültigen Handlungsspielräume für den nationalen Gesetzgeber bleiben somit abzuwarten.
Kontakt für wissenschaftliche Rückfragen
- Dr. Frank Sailer, Leiter Forschungsgebiet Planungs- und Genehmigungsrecht
- Telefon: +49 931 794077-11
- E-Mail: sailer@stiftung-umweltenergierecht.de
Publikation
M. Deutinger, F. Sailer: „Ertüchtigung des bestehenden 110-kV-Verteilernetzes“, Würzburger Studien zum Umweltenergierecht Nr. 51, 30.09.2026




