Die Finnische Verfassung von 1919 war die erste Verfassung der seit dem 6. Dezember 1917 unabhängigen Republik Finnland. Der zur Verabschiedung der Verfassung führende Prozess wurde durch die Abdankung des russischen Zaren Nikolaus II. eingeleitet. Die folgenden Verfassungsdebatten drehten sich in erster Linie um das Verhältnis zu Russland, die Frage der Staatsform und die Position des Parlaments. Politische Entwicklungen im Inneren und Äußeren gaben der Debatte immer wieder neue Richtungen, bis schließlich am 17. Juli 1919 eine republikanische Verfassung in Kraft trat, die auf der Gesetzgebungsmacht des Parlaments einerseits und einer starken administrativen Stellung des Präsidenten andererseits fußte. Sie enthielt eine Reihe von Grundrechten – darunter die Freiheit der Person, der Gleichberechtigungsgrundsatz, Meinungs- und Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die Glaubensfreiheit – und ersetzte die noch aus der Zeit der schwedischen Besetzung stammende gustavianische Verfassung von 1772. Bis zu ihrer Ablösung durch eine neue Verfassung am 1. März 2000 blieb sie im Wesentlichen unverändert. – Zum Artikel …