

Rote Liste: Gefährdung bedeutender Bodenbewohner in Deutschland
Die aktuelle Rote Liste der Hundertfüßer und Doppelfüßer in Deutschland, veröffentlicht vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Zusammenarbeit mit dem Rote-Liste-Zentrum (RLZ), zeigt, dass trotz der überwiegenden Einstufung vieler Arten als „Ungefährdet“ eine erhebliche Anzahl von 42 der insgesamt 182 heimischen Arten und Unterarten bedroht, extrem selten oder bereits ausgestorben ist. Ein Beispiel hierfür ist der kürzlich wiederentdeckte Meeres-Hundertfüßer (Strigamia maritima), der als vom Aussterben bedroht gilt.
Ökologische Bedeutung und Gefährdungsursachen
Hundertfüßer und Doppelfüßer sind wichtige Bestandteile des Bodenökosystems. Während Hundertfüßer als Räuber die Populationen kleiner Bodenbewohner regulieren, tragen Doppelfüßer durch den Abbau organischer Substanz als Zersetzer wesentlich zur Bodenfruchtbarkeit bei. Aufgrund ihrer starken Bindung an spezifische Lebensräume und ihrer eingeschränkten Mobilität reagieren sie besonders sensibel auf Umweltveränderungen wie Lebensraumverlust und -fragmentierung, was sie zu vulnerablen Arten macht.
Gefährdungseinstufung im Überblick
- Von 182 Taxa gelten 6 Hundertfüßer-Arten (3,3 %) und 15 Doppelfüßer-Arten (8,2 %) als bestandsgefährdet.
- Davon sind 4 Arten (2,2 %) vom Aussterben bedroht, 9 stark gefährdet und 7 gefährdet.
- Eine Art (0,5 %) weist aufgrund unzureichender Daten eine unklare Gefährdung auf.
- 20 Taxa (11,0 %) werden als extrem selten eingestuft.
- Eine Doppelfüßer-Art (0,5 %) gilt als in Deutschland ausgestorben oder verschollen.
- 127 Taxa (69,8 %) werden als „Ungefährdet“ klassifiziert.
Die verbesserte Datenlage ermöglichte eine differenziertere Bewertung im Vergleich zur letzten Erhebung von 2016. Dabei wurden 10 Arten in eine günstigere Kategorie eingestuft, während 20 Arten eine schlechtere Einstufung erhielten.
Schutzmaßnahmen und Herausforderungen
Die Erhaltung und Förderung strukturreicher Lebensräume sowie deren Vernetzung durch Verbindungskorridore werden als zentrale Maßnahmen zum Schutz der Hundertfüßer und Doppelfüßer empfohlen. Zusätzlich stellt der Klimawandel eine zunehmende Bedrohung dar: Hitze, Trockenperioden und extreme Wetterereignisse reduzieren geeignete Lebensräume und beeinträchtigen insbesondere feuchtigkeits- und kühleliebende Arten.
Verantwortung Deutschlands für den Artenschutz
Die Rote Liste identifiziert 12 Doppelfüßer-Taxa, für deren weltweite Erhaltung Deutschland eine besondere Verantwortung trägt. Diese Arten kommen entweder ausschließlich oder überwiegend hierzulande vor, wobei vier endemische Taxa ihren Schwerpunkt im Schwarzwald haben.
Erstellung und Bedeutung der Roten Listen
Die bundesweiten Roten Listen werden vom BfN herausgegeben und vom Rote-Liste-Zentrum koordiniert. Die aktuelle Fassung der Roten Liste der Hundertfüßer und Doppelfüßer wurde von Fachleuten der Bodenzoologie und Naturschutzbiologie unter Leitung von Dr. Peter Decker erstellt, der bereits frühere Listen zu diesen Organismengruppen verfasst hat. Die Roten Listen dokumentieren die Gefährdungssituation von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten in Deutschland und dienen als wichtige Inventare sowie als Frühwarnsysteme für Veränderungen der biologischen Vielfalt. Die Datengrundlagen stammen maßgeblich von ehrenamtlichen Experten.
Das Rote-Liste-Zentrum
Seit Dezember 2018 koordiniert das Rote-Liste-Zentrum im Auftrag des BfN die Erstellung der bundesweiten Roten Listen. Es ist am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Bonn angesiedelt und wird vom Bundesumweltministerium jährlich mit 3,1 Millionen Euro gefördert. Das Zentrum unterstützt die beteiligten Fachleute fachlich und organisatorisch bei der Erstellung der Listen.




