Wie Daten aus Krebsregistern für die Nutzenbewertung nutzbar werden



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22.01.2024 18:12

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Plötzlich gesund

Fortschreitende Naturerkenntnis, ganz allgemein gesprochen, ‘Wissenschaft’, ist der stärkste Feind des medizinischen Wunders. Was unseren Vorfahren als Wunder erschien, was einfache Naturvölker heute noch in heftige Erregung versetzt, das berührt den zivilisierten Menschen längst nicht mehr.
Doch es gibt einen Gegensatz, der jedem Denkenden sofort auffällt: der unerhörte, durchaus nicht abgeschlossene Aufstieg der wissenschaftlichen Heilkunde und die ebenso unerhörte Zunahme der Laienbehandlung und der Kurpfuscherei. Man schätzt die Zahl der Menschen, die der Schulmedizin kein Vertrauen schenken, auf immerhin 50 Prozent.
Wie kann es sein, daß Laienbehandler und Kurpfuscher immer wieder spektakuläre Erfolge aufweisen, von denen die Sensationspresse berichtet?
Der Autor geht dieser Frage nach und kommt zu interessanten Erkenntnissen, aus denen er Vorschläge für eine bessere Krankenbehandlung durch seine ärztlichen Standesgenossen ableitet.

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Wie Daten aus Krebsregistern für die Nutzenbewertung nutzbar werden

Wie Daten aus Krebsregistern für die Nutzenbewertung nutzbar werden
Aktuell sind die klinischen Krebsregister noch nicht als primäre Datenquelle für die anwendungs-begleitende Datenerhebung geeignet. In der Zeitschrift „Die Onkologie“ beschreiben IQWiG-Autoren, was dafür erforderlich wäre.

Für die Beantwortung der Frage, ob ein neues Arzneimittel einen Zusatznutzen im Vergleich zur bisherigen Standardtherapie hat, ist die Datenlage oft unzureichend. Dies gilt insbesondere für Arzneimittel gegen seltene Erkrankungen („Orphan Drugs“). Um unter anderem hier die Evidenzba-sis zu verbessern, kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2019 vom Hersteller eine anwendungsbegleitende Datenerhebung (AbD) fordern. Ob der G-BA dies tut, entscheidet er auch auf Basis eines vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) er-stellten Konzepts. Das IQWiG prüft dafür insbesondere, ob bereits ein krankheitsspezifisches Regis-ter existiert, das als Datenquelle für die AbD dienen kann.
In drei der eingeleiteten neun AbD-Verfahren ging es um onkologische Fragestellungen. Dabei habe das IQWiG jeweils krankheitsspezifische Register als geeignete Datenquellen identifiziert, berichten Volker Vervölgyi, Bereichsleiter Onkologie und AbD beim IQWiG, sowie IQWiG-Leiter Thomas Kaiser in der Fachzeitschrift „Die Onkologie“. Darüber hinaus wurden auch die klinischen Krebsregister betrachtet. Diese seien jedoch wegen grundsätzlicher Limitationen jeweils nicht als primäre Daten-quelle infrage gekommen, heißt es im jetzt veröffentlichten Artikel „Datenerhebungen zu Arznei-mitteln – eine Perspektive für die Krebsregister“.
„Wegen der nahezu bestehenden Vollzähligkeit sind die Krebsregister eine prinzipiell ideale Daten-quelle für die AbD und darüber hinaus für die Beantwortung versorgungsrelevanter Fragen in der Onkologie“, betonen Vervölgyi und Kaiser in ihrer Publikation und erläutern detailliert, welche Maßnahmen aus ihrer Sicht erforderlich wären, damit die klinischen Krebsregister zukünftig für die AbD herangezogen werden könnten. Die beiden IQWiG-Autoren fordern insbesondere bessere Möglichkeiten der Datenverknüpfung, eine länderübergreifende Verbesserung der Datenqualität und allgemein den Aufbau einer besseren Forschungskompetenz in Deutschland.
Um die Datenqualität in den Krebsregistern zu verbessern – ohne zugleich den Aufwand unverhält-nismäßig groß werden zu lassen –, plädieren Vervölgyi und Kaiser dafür, dass die gesetzlich vorge-sehenen Meldungen an die Krebsregister zukünftig ohne großen Mehraufwand aus den ohnehin vorhandenen IT-Systemen der Praxen, Krankenhäuser und sonstigen beteiligten medizinischen Einrichtungen erfolgen sollte. Dadurch könne auch der derzeit teilweise entstehende Mehraufwand aufgrund von Doppelerfassungen reduziert werden. Hier seien vor allem striktere Anforderungen an Praxissoftware und Krankenhausinformationssysteme sinnvoll.
Um auf mehr Daten zu spezifischen onkologischen Erkrankungen zurückgreifen zu können, fordern die IQWiG-Autoren zudem einfache Datenverknüpfungen der klinischen Krebsregister mit anderen Registern zu onkologischen Erkrankungen sowie ggf. auch mit ganz anderen (qualitativ hochwerti-gen) Datenquellen wie etwa Sterberegistern.
Damit registerbasierte Forschung, auch zum Vergleich von Therapieeffekten, in Deutschland besser funktioniert, sei es zudem wichtig, die Rahmenbedingungen für hochwertige klinische Forschung zu verbessern und eine ambitionierte Forschungskultur in diesem Bereich zu etablieren. Um die Pla-nung von Studien zu vereinfachen, könnten zum Beispiel Templates für Studienprotokolle und sta-tistische Analysepläne durch eine zentrale Stelle bereitgestellt werden. Auf Basis dieser Dokumente könnten Pilotprojekte helfen, die bestehenden Schwachstellen zu identifizieren und zu beseitigen. Darüber hinaus könnten durch eine solche Stelle Forschungsprojekte begleitet werden, die bei der Identifikation relevanter Fragestellungen, aber auch bei der Durchführung von registerbasierten Studien unterstützt.
Der Artikel „Datenerhebungen zu Arzneimitteln – eine Perspektive für die Krebsregister“ ist Teil eines Schwerpunkthefts der Zeitschrift „Die Onkologie“, das in gedruckter Form am 2. April 2024 erscheint. Der Beitrag ist online aber bereits jetzt verfügbar.


Originalpublikation:

https://link.springer.com/article/10.1007/s00761-023-01443-5


Weitere Informationen:

https://www.iqwig.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detailseite_10…


Bilder


Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wissenschaftler
Medizin
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch


 

Quelle: IDW