Gendatenbanken unterstützen globalen Vorteilsausgleich im UN-Biodiversitätsabkommen

Gendatenbanken unterstützen globalen Vorteilsausgleich im UN-Biodiversitätsabkommen

Gendatenbanken als zentrale Komponente für den globalen Vorteilsausgleich: Neuer Leitfaden in Nature Scientific Data veröffentlicht

Ein internationales Forscherteam unter der Leitung der Abteilung Science Policy und Internationalisation des Leibniz-Instituts DSMZ-Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen hat einen praxisorientierten Leitfaden in der Fachzeitschrift Scientific Data veröffentlicht. Die Publikation mit dem Titel „How can biological databases support the new UN mechanism for benefit-sharing from digital sequence information?“ erläutert, wie biologische Datenbanken den neuen UN-Mechanismus zur fairen Verteilung von Vorteilen aus digitalen Sequenzinformationen technisch und organisatorisch unterstützen können, ohne den freien wissenschaftlichen Datenaustausch zu beeinträchtigen.

Hintergrund des UN-Mechanismus

Derzeit finden Verhandlungen über ein weltweites Biodiversitätsabkommen der Vereinten Nationen statt, in dessen Rahmen ein Mechanismus zum Vorteilsausgleich etabliert werden soll. Dr. Amber Hartman Scholz, Leiterin der DSMZ-Abteilung Science Policy und Internationalisation, erklärt: „Die Verhandlungsführer haben biologische Datenbanken aufgefordert, eine unterstützende Rolle im neuen Mechanismus einzunehmen. Dabei wurde ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Erhaltung der Datenbanken als essentielle Forschungsinfrastruktur und der Förderung von Transparenz sowie Rechtssicherheit gefunden, um eine globale Verbesserung des Vorteilsausgleichs zu ermöglichen.“

Spannungsfeld: Offene Wissenschaft und gerechter Ausgleich

Digitale Sequenzinformationen genetischer Ressourcen bilden die Grundlage moderner Lebenswissenschaften, etwa in der Medizin oder Pflanzenzucht. Die UN-Biodiversitätskonferenz COP16 hat mit Decision 16/2 einen multilateralen Mechanismus beschlossen, der die gerechte Verteilung finanzieller Erlöse aus der Nutzung dieser Daten an Herkunftsländer und indigene Gemeinschaften gewährleisten soll. Bislang fehlte jedoch eine globale Infrastruktur, die diese rechtlichen Vorgaben ohne bürokratische Hindernisse in frei zugängliche Gendatenbanken integriert.

Empfohlene Maßnahmen für biologische Datenbanken

Unter der Leitung von Dr. Amber Hartman Scholz wurden internationale Umfragen, Interviews und Fach-Workshops mit Mitarbeitenden biologischer Datenbanken ausgewertet. Die Studie identifiziert folgende umsetzbare Maßnahmen:

  • Verbesserte Nutzerinformation: Automatisierte Benachrichtigungen beim Hochladen von Daten informieren Forschende direkt über geltende Compliance-Anforderungen und den UN-Mechanismus.
  • Erweiterte geografische Metadaten: Die strukturierte Erfassung des Ursprungsortes von Proben soll vereinfacht werden.
  • Anpassung der Nutzungsbedingungen: Integration der UN-Richtlinien in die rechtlichen Vereinbarungen der Datenbanken zur Stärkung der Rechtssicherheit.
  • Dokumentation nicht-monetärer Vorteile: Neue Ansätze erfassen Wissenstransfer, Kapazitätsaufbau in Entwicklungsländern, gemeinsame Publikationen sowie kostenlose Schulungsprogramme.

Ethische Verantwortung der Wissenschaft

Dr. Barbara Ebert, Geschäftsführerin der Gesellschaft für biologische Daten e. V. und Projektleiterin der Machbarkeitsstudie, betont: „Öffentliche Datenbanken für digitale Sequenzinformationen sind unverzichtbare Referenzsammlungen für Forschende weltweit. Wir setzen uns gemeinsam mit der internationalen Wissenschaftsgemeinschaft für den Erhalt eines offenen und kostenfreien Zugangs zu diesen Daten ein. Gleichzeitig sehen wir die Unterstützung eines gerechten Vorteilsausgleichs als ethische Verpflichtung an, die auch die Betreiber wissenschaftlicher Dateninfrastrukturen einschließt.“

Die vorgeschlagenen Maßnahmen ermöglichen es biologischen Datenbanken, ihren offenen Charakter zu bewahren, während sie gleichzeitig die globale Nachhaltigkeit und die Einhaltung internationaler Abkommen sicherstellen. Dr. Amber Hartman Scholz ergänzt: „Der offene Zugang ist eine zentrale Forderung unserer Spitzenforschenden in Deutschland. In Zusammenarbeit mit Partnern der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) konnten wir in der Studie wichtige Fortschritte erzielen.“

Förderung und Transparenz

Die Forschungsarbeiten wurden durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Projektnummer 3522800600) gefördert.

Transparenzhinweis: Die Erstellung dieser Pressemitteilung wurde durch KI-Technologie (Gemini) unterstützt. Die abschließende redaktionelle Bearbeitung erfolgte durch Sven-David Müller von der Stabsstelle Wissenschaftskommunikation der DSMZ.

Kontakt und weiterführende Informationen

DSMZ-Pressekontakt
PhDr. Sven-David Müller, Pressesprecher Leibniz-Institut DSMZ
Telefon: 0531/2616-300
E-Mail: press@dsmz.de

Über das Leibniz-Institut DSMZ

Das Leibniz-Institut DSMZ-Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH beherbergt die weltweit vielfältigste Sammlung biologischer Ressourcen, darunter Bakterien, Archaeen, Protisten, Hefen, Pilze, Bakteriophagen, Pflanzenviren, genomische bakterielle DNA sowie menschliche und tierische Zellkulturen. Seit 1969 unterstützt die DSMZ als Einrichtung der Leibniz-Gemeinschaft Forschung, Wissenschaft und Industrie mit umfangreichen wissenschaftlichen Services und Ressourcen. Die DSMZ ist als gemeinnützige Institution anerkannt, die erste registrierte Sammlung Europas gemäß Verordnung (EU) Nr. 511/2014 und nach ISO 9001:2015 zertifiziert. Zudem bietet sie als Patenthinterlegungsstelle die einzige bundesweite Möglichkeit zur Hinterlegung biologischen Materials nach den Anforderungen des Budapester Vertrags. Das Institut mit Sitz auf dem Science Campus Braunschweig-Süd verwaltet über 94.400 Bioressourcen und beschäftigt rund 210 Mitarbeitende. Weitere Informationen unter www.dsmz.de.

Informationen zur Leibniz-Gemeinschaft

Die Leibniz-Gemeinschaft umfasst 96 eigenständige Forschungseinrichtungen mit Schwerpunkten von den Natur- und Ingenieurwissenschaften bis zu den Geisteswissenschaften. Die Institute widmen sich gesellschaftlich, ökonomisch und ökologisch relevanten Fragestellungen und betreiben sowohl erkenntnis- als auch anwendungsorientierte Forschung. Sie sind in übergreifenden Forschungsverbünden vernetzt, betreiben wissenschaftliche Infrastrukturen und bieten forschungsbasierte Dienstleistungen an. Die Gemeinschaft berät Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Öffentlichkeit und legt besonderen Wert auf Wissenstransfer und Technologietransfer. Die Institute kooperieren eng mit Hochschulen, Industriepartnern sowie internationalen Institutionen und unterliegen einem transparenten Begutachtungsverfahren. Bund und Länder fördern die Leibniz-Institute gemeinsam. Insgesamt beschäftigen sie ca. 21.400 Personen, darunter 12.200 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, bei einem Finanzvolumen von rund 2,3 Milliarden Euro. Weitere Informationen unter www.leibniz-gemeinschaft.de.

Originalpublikation

Raposo, D. S., Faggionato, D., Scholz, A. H. et al. „How can biological databases support the new UN mechanism for benefit-sharing from digital sequence information?“ Scientific Data (2026) 13(1), 971. DOI: 10.1038/s41597-026-07725-y.