Fostamatinib bei chronischer Immunthrombozytopenie: Zusatznutzen nicht belegt – mangels Vergleich



Teilen: 

01.10.2020 15:23

Fostamatinib bei chronischer Immunthrombozytopenie: Zusatznutzen nicht belegt – mangels Vergleich

Fostamatinib bei chronischer Immunthrombozytopenie: Zusatznutzen nicht belegt – mangels Vergleich
Der Hersteller hat seinen Wirkstoff weder direkt noch indirekt einer zweckmäßigen Vergleichstherapie (Eltrombopag oder Romiplostim) gegenübergestellt.

Literature advertisement

Plötzlich gesund

Fortschreitende Naturerkenntnis, ganz allgemein gesprochen, ‘Wissenschaft’, ist der stärkste Feind des medizinischen Wunders. Was unseren Vorfahren als Wunder erschien, was einfache Naturvölker heute noch in heftige Erregung versetzt, das berührt den zivilisierten Menschen längst nicht mehr.
Doch es gibt einen Gegensatz, der jedem Denkenden sofort auffällt: der unerhörte, durchaus nicht abgeschlossene Aufstieg der wissenschaftlichen Heilkunde und die ebenso unerhörte Zunahme der Laienbehandlung und der Kurpfuscherei. Man schätzt die Zahl der Menschen, die der Schulmedizin kein Vertrauen schenken, auf immerhin 50 Prozent.
Wie kann es sein, daß Laienbehandler und Kurpfuscher immer wieder spektakuläre Erfolge aufweisen, von denen die Sensationspresse berichtet?
Der Autor geht dieser Frage nach und kommt zu interessanten Erkenntnissen, aus denen er Vorschläge für eine bessere Krankenbehandlung durch seine ärztlichen Standesgenossen ableitet.

Hier geht es weiter …

Nur placebokontrollierte Studien im Dossier

Fostamatinib ist zur Behandlung Erwachsener mit chronischer Immunthrombozytopenie zugelassen, die gegenüber anderen Behandlungsarten (hier insbesondere gegenüber der Behandlung mit Kortikosteroiden) therapieresistent sind. In einer frühen Nutzenbewertung hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) untersucht, ob Fostamatinib solchen Patientinnen und Patienten einen Zusatznutzen gegenüber Eltrombopag oder Romiplostim bietet.

Der Hersteller hat beide Wirkstoffe zwar als zweckmäßige Vergleichstherapie anerkannt, hat aber weder direkte noch indirekte Vergleiche zwischen Fostamatinib und der zweckmäßigen Vergleichstherapie vorgelegt. Daher lautet das Fazit: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

Vergleiche mit zweckmäßiger Vergleichstherapie erforderlich

In den Zulassungsstudien, deren Daten der Hersteller in seinem Dossier anführt, wurde Fostamatinib mit Placebo verglichen. Randomisierte kontrollierte Studien mit direkten Vergleichen zwischen Fostamatinib und Eltrombopag oder Romiplostim liegen nicht vor. Für einen adjustierten indirekten Vergleich hat der Hersteller keine geeigneten Daten identifiziert.

Vergleiche mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie sind aber erforderlich, um zu verstehen, welchen Nutzen und Schaden die verschiedenen Therapieoptionen in Relation zueinander für die Patientinnen und Patienten haben. Damit steht und fällt die frühe Nutzenbewertung: Anders lässt sich ein Zusatznutzen, also ein Nutzen-Zugewinn gegenüber der bisherigen Standardbehandlung, nicht ermitteln.

G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens

Die Dossierbewertung ist Teil der frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verantwortet. Nach Publikation der Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch und fasst einen abschließenden Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens.

Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt folgende Kurzfassung. Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie zudem allgemein verständliche Informationen.


Originalpublikation:

https://www.iqwig.de/de/projekte-ergebnisse/projekte/arzneimittelbewertung/2020/…


Weitere Informationen:

https://www.iqwig.de/de/presse/pressemitteilungen/2020/fostamatinib-bei-chronisc…


Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wissenschaftler
Medizin
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch


Quelle: IDW